Auch der Hauthandel, der zu den ältesten Gewerben gehört, unterliegt europäischen und nationalen Gesetzen. Hier finden Sie einige wichtige Rechtsgrundlagen für Tätigkeiten rund um den Hauthandel:
EU-RECHT
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des europäischen Parlaments und des Rates
vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
Diese Verordnung regelt u.a. Transport, Kategorien, Handelspapiere und Zulassungen für tierische Nebenprodukte, die nicht dem menschlichen Konsum dienen. Weitere Informationen unter www.eur-lex.europa.eu
Verordnung (EG) NR. 853/2004 des europäischen Parlaments und des Rates
vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Diese Verordnung regelt u.a., welche Voraussetzung Ausgangserzeugnisse für die Herstellung von Gelatine und Kollagen erfüllen müssen, damit sie für diesen Zweck genutzt werden dürfen. Weitere Informationen unter www.eur-lex.europa.eu
DEUTSCHES RECHT
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Weitere Informationen unter www.gesetze-im-internet.de
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Weitere Informationen unter www.gesetze-im-internet.de
Bedarfsgegenständeverordnung
Weitere Informationen unter www.gesetze-im-internet.de
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Weitere Informationen unter www.gesetze-im-internet.de
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Weitere Informationen unter www.gesetze-im-internet.de
Haftungsausschluss des WHL
Die oben angeführten Informationen sollen einen Überblick über wichtige Rechtsgrundlagen geben. Wir bitten um Verständnis, dass eine Haftung für den Einzelfall für den Inhalt und die Vollständigkeit dieser Information nicht übernommen werden kann.